Phonomenom

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Man kann es gar nicht oft genug sagen: Seit die internette Verbreitungsmaschinerie für Halbwissen so richtig in Schwung gekommen ist, hat die Expansion von hanebüchenem Bullshit exponential zugenommen. ADS-kranke Spacken, deren real vorhandenes Fachwissen gerade einmal ausreicht, um ohne Blindenhund den Weg vom Klo zum Kühlschrank zu finden, referieren über Sachverhalte, die ihnen ebenso so fremd sind wie dem Papst ein vaginaler Multi-Orgasmus. Und weil ein Honk vom anderen abschreibt und dabei jedes Mal neuer Mumpitz unter den Teig gerührt wird, entstehen in Windeseile Flächenbrände der Unkenntnis, die zuweilen gefährliche Formen annehmen können. Seid deshalb extrem vorsichtig, mit dem was ihr im digitalen Internierungs-Lager der Laberköpfe aufschnappt, denn spätestens, wenn euch am Straßenrand die Kellen um die Ohren fliegen holt euch die bittere Realität ein.



Vor dieser Welle der komprimierten Unkenntnis sind allerdings auch weder die Jungs von der Trachtengruppe noch die Kittelträger vom Stempelkommando gefeit, was zuweilen zu geradezu grotesken Szenen in der Verkehrskontrolle oder auf der Prüfanlage führen kann – vor allem, wenn beide Seiten gleich wenig Ahnung haben. Deshalb muss die Macht stark in euch sein, junge Padavane.

Loud, no doubt

Ein klassisches Paradebeispiel für das Szenario ist der wirre Humbug, der im Zusammenhang mit zulässigen Grenzwerten für Auspuffmusik zirkuliert und angewendet wird. Hauptgrund für die allgemeine Verwirrung ist die grassierende Fehlinformationsflut bezüglich des Themas gepaart mit irrwitzigen Interpretationsversuchen der recht komplexen Materie. Grund genug für uns, sich der Sache mal anzunehmen und sie wie gewohnt leicht verdaulich aufzumöbeln.


Altvorderer, die Papiere zum Z-Rahmen unsere ViruZ-Projektbikes. Eine der letzten Erstzulassungen nach nationalem (N) Verfahren. Zu den Werten sind im Kontrollfall also jeweils 26dB dazu zu addieren




Stereo

Wer schon mal einen Blick in seine Fahrzeugpapiere geworfen hat, wird festgestellt haben, dass dort gleich zwei Klangwerte hinterlegt sind: einmal das Stand- und zudem das Fahrgeräusch. Das zulassungstechnisch ausschlaggebende ist das Fahrgeräusch. Es wird im Zuge der Erteilung der Betriebserlaubnis sehr aufwändig ermittelt und muss den jeweils aktuell gültigen Normen und Grenzwerten entsprechen. Das blöde an der Sache: Es gibt keine Möglichkeit, diesen Wert abseits einer solchen Prüfanlage zu checken.


Nur ein paar Monate älter, aber bereits nach Nahfeldmessung (P) eingestuft. Mit 5dB Aufschlag sind's also 105dB, der etwas ältere Kollege bringt's noch auf derer 109




Ständer

Deshalb wurde das so genannte Standgeräusch eingeführt. Es bildet quasi eine ohne Messanlage reproduzierbare Light-Version der eigentlich relevanten Messung, die es Kontrollorganen im Alltag ermöglicht, abzuschätzen, ob ein Verstoß vorliegen könnte – mehr kann diese vereinfachte Form nicht leisten. Anders als das Fahrgeräusch unterliegt das Standgeräusch keinerlei Grenzwerten, was auf den ersten Blick seltsam klingt, unterm Strich aber logisch ist. Für seine Findung wird nach im Rahmen der BE-Prüfungen bestandener Fahrgeräuschmessung das Moped noch einmal im Stand bei einer bestimmten Drehzahl gegengemessen. Grundgedanke: Wird später an dem Auspuff herum gefummelt oder ein zu lauter montiert, steigt das Standgeräusch – und damit unweigerlich auch das Fahrgeräusch, so dass man von dem einen Sachverhalt auf den anderen schließen kann. Um notwendige Toleranzen (es ist halt nur ein Schätzverfahren) mit einzukalkulieren, hat man einen Zuschlag von fünf dB festgelegt, der auf den akut gemessen Wert addiert wird. So hat man einen recht verlässlichen Anhaltspunkt. Mehr aber auch nicht.

Ohne Vorsatz kein Popo voll

Denn sind sonst keine Manipulationen ersichtlich, wie z.B. ein nicht mehr vorhandener dB-Eater, ein erkennbar gekürzter oder leer geräumter Pott oder ähnliches, bewegt sich die Exekutive immer noch auf recht dünnem Eis. Die Standgeräuschmessung ist trotz ihrer grundsätzlich relativ einfachen Vorgaben immer noch sehr komplex und nahezu nicht rechtssicher durchzuführen. Es muss eine Einmessung und Eignungsprüfung des Messplatzes erfolgt sein, mindestens drei Messdurchläufe, die nur bestimmte Abweichungen erlauben sind Pflicht. Außerdem muss ein gezieltes Handeln seitens des Halters/Fahrers zu Grunde liegen, denn Verschleiß, missglückte Reparatur oder ein Unfallschaden vereiteln diesen Ansatz der Strafverfolgung gleich wieder. Die Beweislast liegt zudem beim Sheriff, nicht beim Angehaltenen.


Ganz wichtig: der Bestandschutz greift auch bei der Auspuff-Musik. Unbedingt aufpassen, dass euch bei technischen Änderungen die Werte nicht verschlimmbessert werden




Lesen bildet

Des Weiteren erfordert es schon einiges an echtem Fachwissen um überhaupt bestimmen zu können, ab wann der Eimer tatsächlich zu laut ist. Geht man in der Zeitlinie zurück, so dürfen Motorräder mit zunehmendem Alter immer lauter sein. Logisch, denn die Vorschriften werden in der Neuzeit natürlich immer strenger. Blöderweise spiegelt sich die erlaubte Lautstärke nicht in den reinen Zahlenwerten wieder. Ganz im Gegenteil. Wirft man einen Blick in die Tabelle der baujahrabhängigen Grenzwerte, so kann man schnell annehmen, dass neuere Hobel mehr Krach machen dürfen als alte, denn rein numerisch sind die Werte teilweise bei frischen Gemüse deutlich höher als bei altvorderem.

Alter schützt

Das täuscht jedoch. Denn man muss die Zahlen immer im Zusammenhang mit dem angewandten Messverfahren sehen, nur diese Kombination ist wirklich aussagekräftig. Das zu Grunde liegende Prozedere lässt sich ausschließlich aus dem der Ziffer im Fahrzeugschein beistehenden Kennbuchstaben ableiten. Und dessen Bedeutung sollte man, zumindest für den eigenen Hocker unbedingt parat haben und wissen was es bedeutet, will man nicht überrumpelt werden. Also bröseln wir die Dinger mal auf:


85er Baujahr, hier geht noch einiges, sogar offene Filter. 102dB sind bei der Nahfeldmessung zu unterbieten (97+5)




Oldie and Goldie

Ist der Stuhl vor dem 12.9.1966 in den Verkehr gekommen, trägt er ein D neben der Zahl. Das D steht für DIN und ist quasi ein Freibrief, denn weder TÜV noch Rennleitung sind in der Lage dieses inzwischen völlig veraltete Verfahren heute noch zu checken. Nach dem Stichtag wurden die Werte auf die heute noch aktiven dB umgestellt und der Buchstabe N eingeführt.


Obwohl mit über 25 Jahren fast schon ein Oldie, sind hier nur noch 94 dB (89+5) im Stand erlaubt. Gut zu sehen, wie sich die Fahrgeräuschwerte über die Jahre verringert haben




Na, Feld?

Der steht entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben nicht für Nahfeldmessung, sondern für National. Nicht nur die Einheit, auch das Messverfahren selber wurde geändert und ab sofort aus sieben Metern gemessen, nicht mehr aus 20 wie nach alter Vorschrift. Das N tragen Mopeten im Schein, deren BE bis zum 7.11.1980 erstellt wurde, die EZ kann durchaus dahinter liegen. Die reinen Zahlenwerte sind relativ niedrig, meist in den tiefen 80ern – aber auf Grund des ursprünglich angesetzten immensen Abstands zum Mikrophon ergibt sich real dennoch eine enorme phonetische Freiheit.


COC-Papier eines neuer Stuhls. Hier wird die Drehzahl für die Standgeräuschmessung vorgegeben, findet sich oft als Aufkleber auf dem Rahmen wieder




Reinhold Messner

Die liegt darin begründet, dass sowohl TÜV als auch Trachtengruppe alle Motorräder – völlig egal, welcher Erstzulassung und nach welcher Norm in den Verkehr gekommen – heute nach ein und demselben Verfahren vermessen. Die Differenz durch die Abweichungen vom eigentlich anzuwendenden Messverfahren wird durch entsprechende Toelranz-Aufschläge kompensiert. Pauschal beträgt dieser erst einmal für alle Messungen fünf dB. Je nach Alter des Hockers können aber noch weitere hinzukommen. So sind es bei der nationalen Richtlinie (N) derer satte 21. Macht zusammen mit den pauschalen fünf dB unterm Strich 26 dB, die auf den eingetragenen Wert oben drauf kommen. Hat ein entsprechendes Krad also beispielweise als Standgeräusch 83N eingetragen, bedeutet das in der Kontrolle einen Maximalwert von 83+21+5, also insgesamt amtliche 109 dB. Da geht schon was.


Im Originalrahmen durfte der ZRX-Motor unseres ViuzZ-Projektbikes maximal 97dB (91+5) Standgeräusch von sich geben. Im Z-Rahmen sind's dagegen umgerechnet 109, also 14 mehr. Sechs bB entsprechen etwa einer Verdoppelung, die Veralterung wirkt also sehr üppig. Bühnenangst vorm Mikro braucht man so keine zu haben




P wie Pullerei

Damit ist nach dem 7.11.1980 erstzulassungstechnisch jedoch Schluss. Denn mit dem Stichtag wurde die Nahfeldmessung eingeführt, deren Kennbuchstabe das P für Polizei trägt (klingt erst einmal unlogisch, ist aber so). Denn für genau den Verein wurde das Messverfahren maßgeschneidert und durch den Kennbuchstaben P kenntlich gemacht. Nahfeldmessung bedeutet auf der Straße: das Mikro wird je einen halben Meter zur Seite und nach hinten augestellt, die Kiste auf die entsprechende Drehzahl gebracht, der Wert im Display abgelesen, 5dB dazu addiert und das Resultat mit dem Eintrag im Schein abgeglichen. Das schafft man auch ohne Studium der Raketenwissenschaften. In den neuen Zulassungspapieren findet sich übrigens normalerweise nur noch ein Kennbuchstabe, wenn dieser von P abweicht. Steht nichts weiter daneben, gilt grundsätzlich: Wert + 5 dB als Schwelle zur Illegalität. Sind jedoch Zusatzbuchstaben (außer P oder E) eingetragen, muss man ihre Bedeutung kennen, damit man weiß, welche Toleranzen einem zustehen um nicht zu Unrecht ans Kreuz geschlagen zu werden. Denn die Zahlen alleine sind nur die halbe Miete – das findet auch Yoda.



Aufschlüsselung der Kennbuchstaben aus den Papieren:


D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, heute kaum noch gegenprüfbar
N: steht für 'nationale Vorschrift' bei BE-Erstellung bis 07.11.1980, Toleranzwert: Messergebnis plus 26 dB
P: wie 'Polizei'. Bedeutet, dass das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung direkt ablesbar ermittelt werden kann, Toleranzwert: Messergebnis plus 5 dB
E: steht für 'EG-Richtlinie', ähnlich wie P, Toleranzwert: Messergebnis plus 5 dB


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